Hier finden Sie alles zum neuen AOK-Facharztvertrag Nephrologie

12. Februar 2020

Am 1. April startet in Baden-Württemberg der neue Nephrologievertrag nach §140 a YSGB V der Landes-AOK. Wesentliche Vorteile gegenüber der Regelversorgung sind ausreichend Zeit für eine umfassende Beratung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, um in frühen Stadien ein Fortschreiten der chronischen Nierenerkrankung zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen und in allen Phasen des Krankheitsprozesses Komplikationen zu vermindern.Praxen, die Interesse an einer Teilnahme haben, finden alle Details, Unterlagen und Ansprechpartner hier

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Als junger Hausarzt mit zwei Praxisstandorten, angestellten Kolleginnen und Kollegen und großem Engagement ist Dr. Stefan Reschke eigentlich genau das, was sich Politik und Patientenschaft wünschen. Und doch zieht er jetzt die Reißleine – jedenfalls teilweise: Eine seiner beiden Praxen im Rhein-Neckar-Kreis stellt er auf reine Privatmedizin um. Für den MEDI-Arzt ist das kein leichter Schritt, sondern eine Reaktion auf ein Gesundheitssystem, das ihm als Hausarzt zu wenig Wertschätzung entgegenbringt.

Selektivverträge: Neue Leistungen und verbesserte Versorgungskonzepte

Die MEDI-Facharztverträge entwickeln sich stetig weiter – mit neuen Leistungsinhalten, leistungsgerechter Vergütung und verbesserten Versorgungskonzepten. Doch wie genau entsteht ein solcher Vertrag eigentlich? Und warum dauert es manchmal Jahre, bis ein neuer Vertrag unterzeichnet wird? Antworten darauf haben Jasmin Ritter, Abteilungsleiterin Vertragswesen, und der MEDI-Vorstandsvorsitzende Dr. Norbert Smetak.