Die Uro-EFA® kommt!

9. September 2019

Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass VERAH bei Hausärztinnen und Hausärzten eine wichtige Rolle spielen können. Weniger bekannt sind noch die EFA® in der Facharztpraxis. Grund genug, mit Dr. Norbert Smetak, dem Chef des Instituts für Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI Verbünde (IFFM) und stellvertretenden MEDI-Vorsitzenden im Ländle, über die Entwicklungen rund um die EFA® zu sprechen.

MEDI: Herr Dr. Smetak, welche Neuigkeiten zur EFA®-Weiterbildung gibt es?

Dr. Smetak: Es gibt eine neue EFA®, die Urologie-EFA®. Ende Juni wurde das Curriculum durch die Bezirksärztekammer Baden-Württemberg verabschiedet, der nächste Schritt ist eine Prüfung durch die Landesärztekammer.

MEDI: Es sind Ärztinnen und Ärzte, die diese Curricula entwickeln und prüfen. Ist das sinnvoll?

Dr. Smetak: Die Curricula werden zwar von Medizinern entwickelt, aber wir beziehen die MFA dabei mit ein. Deshalb haben wir auch zusammen mit dem VmF, dem Verband medizinischer Fachberufe, die MFA-Akademie gegründet. Einmal pro Quartal sitzen wir zusammen und sprechen zum Beispiel über anstehende Curricula und Fortbildungsthemen in den Moderatorenschulungen.

MEDI: Das klingt gut.

Dr. Smetak: Ja! Neuigkeiten gibt es übrigens auch aus den bestehenden EFA®-Weiterbildungen. Ein erfreuliches Beispiel ist die Neuro-EFA®, hier setzen wir zum ersten Mal auf die Unterstützung durch digitale Medien.

MEDI: Welche Vorteile sehen Sie da?

Dr. Smetak: Digitale Medien erlauben es, einen Teil der Ausbildung zu Hause am Bildschirm zu machen. Hierfür plant das IFFM eine eigene Schulungsplattform, die in enger Zusammenarbeit mit der AOK Baden-Württemberg und den jeweiligen Berufsverbänden umgesetzt werden soll.

MEDI: Können Ärztinnen und Ärzte die EFA®-Leistungen unbegrenzt abrechnen?

Dr. Smetak: Das ist für die verschiedenen Fachrichtungen unterschiedlich geregelt. Der Zuschlag auf die Tätigkeit der EFA® in der Praxis wird nicht durch eine Stundenbegrenzung gedeckelt, sondern durch die Fallzahl begrenzt. Hier wird einer sinnvoll machbaren und qualitativ hochwertigen Patientenbetreuung Rechnung getragen. Eine Kardio-EFA®, die in Vollzeit arbeitet, kann bis zu 400 EFA®-Zuschläge erzeugen. Wenn sie Teilzeit arbeitet, wird die Zahl der möglichen Zuschläge abgesenkt. Bei einem Tätigkeitsumfang von 75 Prozent, also einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 28 Stunden, werden einer Praxis bis zu 300 EFA®-Zuschläge vergütet, bei einer Halbtagsstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 19 Stunden bis zu 200 EFA®-Zuschläge.

MEDI: Und wie ist es mit Minijobs?

Dr. Smetak: Eine Kardio-EFA® mit weniger als 19 Wochenstunden ist nicht abrechnungsrelevant. Nach dem gleichen Prinzip funktioniert auch die Vergütung der anderen EFA®-Fachgruppen, mit Ausnahme der Neuro-EFA®. Diese unterliegt keinen begrenzenden Regularien.

MEDI: Sie haben eine kardiologische Praxis. Wo liegen bei Ihnen die Arbeitsschwerpunkte der EFA®?

Dr. Smetak: In erster Linie übernehmen die EFA® beratende Tätigkeiten. Sie vermitteln Patienten mit Herzinsuffizienz beispielsweise, warum die tägliche Gewichtskontrolle und die regelmäßige Medikamenteneinnahme so wichtig sind. Patienten mit koronarer Herzkrankheit werden über die Wichtigkeit von Bewegung und auch Ernährung beraten. Auch Patienten mit Gerinnungshemmern wie Marcumar brauchen viele Informationen. Außerdem passen die Mitarbeiterinnen bei Bedarf in Rücksprache mit dem Arzt auch die Dosierung des Gerinnungshemmers an.

Ruth Auschra

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