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7. April 2018

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MVZ Ditzingen: Neue Wege in der ambulanten Versorgung

Das jüngst eröffnete MEDI-MVZ Ditzingen zeigt, wie die Zukunft der ambulanten Versorgung aussehen kann: Drei Praxen vereint, Nachwuchs gefördert, Bürokratie reduziert – und die smarte MEDI-eigene Soft...

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Finanzkommission Gesundheit: MEDI kritisiert Ausschluss der niedergelassenen Ärzteschaft

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Finanzkommission Gesundheit ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und Kliniken berufen hat, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. MEDI warnt davor, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer wichtigen Praxiserfahrung auszuschließen.